Kundeninformation zur Stilllegung bzw. Trennung eines Trinkwasser-Hausanschlusses
Für Anschlussnehmer bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten im Umgang mit einem bestehenden Trinkwasser-Hausanschluss: die zeitweilige Stilllegung oder die vollständige Trennung des Anschlusses. Beide Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der technischen Umsetzung sowie der zukünftigen Kosten.
zeitweilige Stilllegung des Hausanschlusses
Bei der zeitweiligen Stilllegung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Außerbetriebnahme des Trinkwasseranschlusses für bis zu 12 Monate. Der Anschluss wird außer Betrieb genommen, ohne ihn vollständig vom Versorgungsnetz zu trennen. Dabei erfolgt die Absperrung des Anschlusses im öffentlichen Bereich. Der Wasserzähler wird ausgebaut und das Hauptabsperrventil gesichert. Der Anschluss bleibt grundsätzlich bestehen, sodass weiterhin die regelmäßige Grundgebühr anfällt.
Trennung des Hausanschlusses
Bei der Trennung wird der Hausanschluss vollständig von der Versorgungsleitung getrennt. Hierzu wird die Verbindung zur Hauptleitung dauerhaft entfernt und vorhandene Anlagenteile soweit möglich zurückgebaut. Auch in diesem Fall wird der Wasserzähler ausgebaut. Nach der Trennung besteht kein aktiver Anschluss mehr an das Trinkwassernetz der Anschluss wird Endgerechnet und es fallen keine weiteren Grundgebühren an.
Kosten und Antragstellung
Sowohl die Stilllegung als auch die Trennung des Hausanschlusses sind kostenpflichtige Leistungen. Für die Durchführung ist in jedem Fall ein entsprechender Antrag erforderlich.
Anschrift
Versorgungsverband
Eilenburg - Wurzen
Am Alten Celluloidwerk 12
04838 Eilenburg
Öffnungszeiten
Di: 7:30-12:00 & 13:00-17:30 Uhr
Do: 7:30-12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Telefon Zentrale
03423/ 68 55 0
E-Mail Zentrale
zentrale@v-e-w.de
Störungsmeldung Eilenburg
03423/ 68 55 93
Störungsmeldung Wurzen
03423/ 68 55 94
