Neubau / Umbau / Sanierung


Erschließungsnachweis

Im Rahmen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben ist mit den Bauantragsunterlagen der Nachweis der gesicherten Erschließung zu erbringen.
Der Erschließungsnachweis ist bei uns zu beantragen und enthält unsere Stellungnahme zur objektbezogenen Anschlusssituation an die öffentliche Wasserversorgung. Je nach Anforderung der Bauaufsichtsbehörde enthält der Erschließungsnachweis zusätzlich die Angabe der aus dem Trinkwasserleitungssystem entnehmbaren Löschwassermenge.

Den Antrag zum Erschließungsnachweis finden Sie PDF-Dateihier .


Ihr Hausanschluss

Die Herstellung, Änderung, Stilllegung oder Trennung eines Hausanschlusses ist stets bei uns zu beantragen. Auf Basis des Antrages erfolgt neben der Festlegung der Hausanschlussgröße auch die Planung für die Realisierung. Im Zuge unserer Planung, die grundsätzlich in Abstimmung mit Ihnen erfolgt, werden die Arbeiten am Hausanschluss optimal in den örtlichen und zeitlichen Rahmen Ihres Vorhabens eingepasst. Als Ergebnis der Planung erhalten Sie eine Vorausberechnung zum zu erwartenden Kostenersatz. Arbeiten am Hausanschluss erfolgen nur durch uns oder in unserem Auftrag.

Den Antrag zum Hausanschluss finden Sie PDF-Dateihier .  


Ihre Hausinstallation

Eigentum verpflichtet! Als Eigentümer oder Betreiber einer Hausinstallation sind Sie dafür verantwortlich, dass diese ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird.
Dabei gelten eine Vielzahl von Regeln, Normen und Gesetzen, für deren Einhaltung und Umsetzung spezielle Fachkenntnisse notwendig sind. Arbeiten innerhalb Ihrer Trinkwasserinstallation dürfen daher auch nur Installateure ausführen, die von uns speziell dafür zugelassen sind. Nachweis für die Zulassung ist ein gültiger Installateurausweis. Fragen Sie Ihren Installateur danach. 

Die Liste unserer Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier.


 

 

Anschrift

Versorgungsverband
Eilenburg - Wurzen
Am Alten Celluloidwerk 12
04838 Eilenburg

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Di: 7:30-12:00 & 13:00-17:30 Uhr
Do: 7:30-12:00 & 13:00-15:00 Uhr

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